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RATGEBER – Anmeldung und Genehmigung

Ratgeber - Anmeldung und Genehmigung von Ladestationen

Erfahren Sie, wann Sie Ihre Wallbox anmelden müssen, wann die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich ist und wie die Installation abläuft.

Wallbox anmelden und genehmigen lassen: Voraussetzungen und Ablauf

Wer eine Wallbox installieren möchte, sollte die Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers frühzeitig berücksichtigen. Im PURELOAD Ratgeber erfahren Sie, wie sich Anmeldung und Zustimmung unterscheiden, welche Unterlagen benötigt werden und worauf es bei der Installation ankommt.

Dieser Ratgeber bezieht sich auf private Ladeeinrichtungen in Deutschland.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Anmeldung und Genehmigung: Was ist der Unterschied?

  2. Wann genügt die Anmeldung beim Netzbetreiber?

  3. Wann ist die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich?

  4. Welche Vorgaben gelten beim zuständigen Netzbetreiber?

  5. Welche Unterlagen werden benötigt?

  6. Wallbox anmelden: Ablauf und Zuständigkeiten

  7. Steuerbarkeit nach § 14a EnWG berücksichtigen

  8. Häufige Fragen zu Anmeldung und Genehmigung

 

1. Anmeldung und Genehmigung: Was ist der Unterschied?


Anmeldung der Ladeeinrichtung

Mit der Anmeldung wird der zuständige Netzbetreiber über die geplante Ladeeinrichtung und ihre Anschlussdaten informiert. Sie ist unabhängig davon zu betrachten, ob zusätzlich eine ausdrückliche Zustimmung benötigt wird.


Zustimmung des Netzbetreibers

Bei bestimmten Anschlussleistungen ist eine vorherige Zustimmung erforderlich. Umgangssprachlich wird hierfür häufig „Genehmigung“ verwendet.

Diese Zustimmung betrifft den elektrischen Netzanschluss. Sie ist von einer Erlaubnis des Vermieters, einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft oder einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Genehmigung zu unterscheiden.


Netzbetreiber und Stromanbieter unterscheiden

Der Netzbetreiber ist für das örtliche Stromnetz zuständig. Der Stromanbieter liefert den vertraglich bezogenen Strom. Beide können unterschiedliche Unternehmen sein.

Für das Anschlussverfahren Ihrer Wallbox ist der Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner.

 

2. Wann genügt die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Bei einer einzelnen üblichen 11-kW-Wallbox genügt hinsichtlich der leistungsabhängigen Zustimmung grundsätzlich die Anmeldung.

Das bedeutet jedoch nicht, dass keine weiteren Anforderungen bestehen. Installation, Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls Steuerbarkeit müssen ebenfalls passen.

Sind bereits weitere Ladeeinrichtungen vorhanden, darf die neue Wallbox nicht isoliert betrachtet werden.

 

3. Wann ist die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich?

Die maßgebliche Grenze liegt bei einer Summen-Bemessungsleistung von mehr als 12 kVA. Eine übliche 22-kW-Wallbox überschreitet diese Grenze.

Auch mehrere Ladeeinrichtungen an einem Anschluss können gemeinsam zustimmungspflichtig sein. Eine Leistungsbegrenzung oder ein Lastmanagement muss im Anschlusskonzept nachvollziehbar berücksichtigt werden.

Für Anlagen im Anwendungsbereich von § 14a EnWG gelten besondere Anschluss- und Steuerungsregelungen. Eine pauschale Ablehnung allein wegen eines möglichen lokalen Netzengpasses ist dort nicht vorgesehen.

 

4. Welche Vorgaben gelten beim zuständigen Netzbetreiber?

Die technischen Grundlagen gelten überregional, während Formulare, Portale und Verfahrensabläufe unterschiedlich sein können.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Das vorgesehene Anmelde- beziehungsweise Inbetriebsetzungsverfahren.

  • Die erforderlichen technischen Daten.

  • Vorgaben zur Steuerung und zum Messkonzept.

  • Anforderungen bei mehreren Ladepunkten.

  • Den Ablauf bei einer notwendigen Hausanschlussverstärkung.


Mietobjekte

Mieter können nach § 554 BGB grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter geeignete bauliche Veränderungen zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge erlaubt. Der Anspruch unterliegt einer Zumutbarkeitsprüfung.

Das berechtigt nicht zur eigenmächtigen Installation. Ausführung, Kosten und Nutzung sollten vorab abgestimmt werden.


Wohnungseigentümergemeinschaften

Bei Eingriffen in Gemeinschaftseigentum ist ein entsprechendes Verfahren innerhalb der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Ladeinfrastruktur gehört zu den gesetzlich privilegierten baulichen Veränderungen; die konkrete Umsetzung bleibt abzustimmen.


Bauliche Besonderheiten

Eine gewöhnliche Wallbox benötigt nicht automatisch eine Genehmigung der Gemeinde. Zusätzliche Anforderungen können sich beispielsweise bei Denkmalschutz, besonderen Bauarbeiten oder der Nutzung öffentlicher Flächen ergeben.

 

5. Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Netzbetreiber und Projekt können folgende Angaben erforderlich sein:

Unterlage oder AngabeZweck
Standort und AnschlussdatenZuordnung zum richtigen Netzanschluss
Hersteller und ModellIdentifikation der Ladeeinrichtung
Technisches DatenblattNachweis der elektrischen Eigenschaften
Anzahl und Leistung der LadepunkteBewertung des gesamten Ladevorhabens
Angaben zur LeistungsbegrenzungBeschreibung eines reduzierten oder gemeinsamen Leistungsbudgets
Steuerungs- und MesskonzeptPlanung der erforderlichen Technik
Daten des InstallationsbetriebsZuordnung der fachgerechten Ausführung
Fertigmeldung und PrüfunterlagenDokumentation der Inbetriebnahme

Welche Unterlagen tatsächlich einzureichen sind, ergibt sich aus dem örtlichen Verfahren.

 

6. Wallbox anmelden: Ablauf und Zuständigkeiten


Schritt 1: Ladebedarf bestimmen

Prüfen Sie die AC-Ladefähigkeit Ihres Fahrzeugs, Ihre täglichen Fahrstrecken und die verfügbaren Standzeiten. Eine höhere Wallboxleistung bringt nur dann einen Ladezeitvorteil, wenn das Fahrzeug sie nutzen kann.


Schritt 2: Elektroinstallation prüfen lassen

Ein Elektrofachbetrieb beurteilt Hausanschluss, Leitungsweg, Zählerschrank und Schutzmaßnahmen. Dabei sollten spätere Erweiterungen berücksichtigt werden.


Schritt 3: Zustimmungen am Gebäude klären

Holen Sie gegebenenfalls die Erlaubnis des Vermieters oder den erforderlichen Beschluss der Eigentümergemeinschaft ein.


Schritt 4: Netzbetreiberverfahren durchführen

Reichen Sie die benötigten Daten ein und klären Sie, ob eine vorherige Zustimmung erforderlich ist. Häufig übernimmt der Installationsbetrieb die technischen Meldungen.


Schritt 5: Installieren und prüfen

Die Arbeiten an der festen Elektroinstallation müssen durch einen entsprechend berechtigten Fachbetrieb erfolgen. Vor der Nutzung sind die erforderlichen Prüfungen durchzuführen.


Schritt 6: Inbetriebnahme dokumentieren

Lassen Sie gegebenenfalls die Fertigmeldung übermitteln. Bewahren Sie Prüfprotokoll, Geräteeinstellungen und Bestätigungen auf.

 

7. Steuerbarkeit nach § 14a EnWG berücksichtigen

Neue, nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung im Niederspannungsnetz fallen grundsätzlich unter die Regelungen zur netzorientierten Steuerung.

Bei lokalen Engpässen darf der Netzbetreiber den netzwirksamen Leistungsbezug zeitweise begrenzen. Im Gegenzug sind reduzierte Netzentgelte vorgesehen.

Die erforderlichen Schnittstellen und Einrichtungen sollten bei der Planung berücksichtigt werden. Eine App-Steuerung allein weist die notwendige Steuerbarkeit nicht nach.

Für Bestandsanlagen gelten gesonderte Übergangsregelungen.

 

8. Häufige Fragen zu Anmeldung und Genehmigung


Muss ich eine 11-kW-Wallbox melden?

Ja. Dass normalerweise keine leistungsabhängige Zustimmung erforderlich ist, hebt die Meldepflicht nicht auf.


Kann ich eine 22-kW-Wallbox dauerhaft auf 11 kW begrenzen?

Das kann Bestandteil eines geeigneten Anschlusskonzepts sein. Die Begrenzung muss fachgerecht eingerichtet und im Verfahren berücksichtigt werden. Eine jederzeit veränderbare App-Einstellung ist nicht automatisch ausreichend.


Zählen zwei 11-kW-Wallboxen einzeln?

Die Ladeeinrichtungen am gemeinsamen Anschluss sind zusammen zu betrachten. Ein geplantes Lastmanagement sollte deshalb bereits in den eingereichten Unterlagen beschrieben werden.


Darf ich die Wallbox selbst installieren?

Arbeiten an der festen Elektroinstallation sind kein Eigenbauprojekt. Beauftragen Sie einen entsprechend berechtigten Installationsbetrieb.


Führt der Netzbetreiber die elektrische Erstprüfung durch?

Üblicherweise übernimmt der ausführende Elektrofachbetrieb die erforderliche Prüfung. Eine Bestätigung des Netzbetreibers ersetzt sie nicht.


Ist das Verfahren kostenlos?

Das hängt vom konkreten Vorgang und Anbieter ab. Auch wenn die Meldung selbst keine Gebühr verursacht, können Planung, Installation, Steuerungstechnik und Anschlussänderungen Kosten auslösen.


Darf ich eine abgelehnte oder ungeklärte Installation trotzdem nutzen?

Eine erforderliche Zustimmung oder technische Klärung sollte nicht durch eigenmächtige Inbetriebnahme umgangen werden. Lassen Sie offene Punkte vor der Nutzung mit dem Fachbetrieb und Netzbetreiber klären.

Fazit: Planen Sie Netzanschluss, Gebäudefreigaben und Steuerbarkeit gemeinsam mit einem Elektrofachbetrieb. So lässt sich das passende Verfahren frühzeitig durchführen und die Wallbox fachgerecht in Betrieb nehmen.